1 Liter Heizöl reicht aus, um bereits 1 Million Liter Wasser zu verseuchen. Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haftet jeder Tankbesitzer auch ohne eigenes Verschulden in voller Höhe. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sichert Sie als Inhaber von Anlagen zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe gegen Haftungsansprüche, einschließlich der Rettungskosten bei Auslaufen des Heizöls ab.
Warum eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?
Laut Wasserhaushaltsgesetzt haftet jeder Besitzer von Öltanks für
Schäden, die durch auslaufendes Öl aus dem eigenen Tank entstehen - unabhängig davon, ob eigenes
Verschulden vorliegt oder nicht. In einem Schadenfall können enorme
Kosten auf Sie zukommen. Sickern z.B. gewässerschädliche Stoffe in Folge
eines undichten Rohres in das Erdreich, so können die Kosten, die durch
das Abtragen der verschmutzten Erde, der Entnahme von Bodenproben,
Gutachten sowie den Abtransport und die Entsorgung der Erde entstehen,
schnell bis in die Hunderttausende reichen.
Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadenfall
die entstandenen Kosten und schützt Sie somit vor den hohen finanziellen
Folgen.
Was ist versichert?
Versichert ist die Haftpflicht als Inhaber von Tankanlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen - z.B. Heizöl oder Diesel - und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe (Anlagenrisiko).
Tipp: Eine Absicherung von Heizöltanks des eigenen Einfamilienhauses, der eigenen Wohnung oder eines von Ihnen mitbewohnten Mehrfamilienhauses ist nach dem Privathaftpflichtkonzept XXL beitragsfrei mitversichert.