Mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung der InterRisk sind Sie als Hunde- und /oder Pferdebesitzer bestens abgesichert.
Für welche Zielgruppe ist diese Versicherung wichtig?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann von Besitzern von Hunden (keine Kampfhunde), Pferden, Kleinpferden, Ponys, Maultieren, Eseln und sonstigen Reit-/Zugtieren abgeschlossen werden.
Welche Leistungs-Highlights gibt es?
Nachfolgend erhalten Sie einen Auszug aus den zahlreichen Highlights der Tierhalterhaftpflichtversicherung XXL.
Versichertes Risiko
- Beitragsfreie Mitversicherung von Jungtieren versicherter Muttertiere bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres
- Teilnahme an Rennen und Turnieren (z.B. Hundeschlittenrennen, Reitturnier)
- Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen (z.B. Hunde- bzw. Pferdeschauen)
Versicherte Personen
- Berechtigte Reiter in ihrer Eigenschaft als Reiter der versicherten Tiere
- Inhaber von Reitbeteiligungen in ihrer Eigenschaft als Reitbeteiligte der versicherten Tiere
- Ansprüche der Versicherten untereinander wegen Personenschäden sind nicht ausgeschlossen
Fuhrwerke
- Besitz von eigenen Fuhrwerken (z.B. Pferdekutsche, Hundeschlitten, Dog-Cart) - gilt nur für den Versicherungsnehmer und versicherte Tierhalter
- Gebrauch von durch versicherte Zugtiere (auch Hunde) gezogenen eigenen und fremden Fuhrwerken
- Versicherungsschutz besteht auch bei gelegentlicher unentgeltlicher Beförderung von Personen
Tiertransportanhänger
- Besitz von eigenen nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern (gilt nur für den Versicherungsnehmer und versicherte Tierhalter)
- Gebrauch von eigenen und fremden nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern (gilt nur für den Versicherungsnehmer und versicherte Tierhalter)
Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Sachen
- Schäden an Grundstücken (z.B. Weide, Koppel, Paddock) einschließlich Umzäunungen
- Schäden an Gebäuden (z.B. Stallung, Reithalle)
- Schäden an Wohnungen, Räumen und Boxen in Gebäuden
- Sachen in sonstigen, bis zu 6 Monate gemieteten Unterkünften
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Tiertransportanhängern
- Schäden an sonstigen beweglichen Sachen bis 10.000 €
Vermögens-, Gewässer- und Umweltschäden
- Vermögensschäden bis zur vollen Deckungssumme
- Gewässerschäden (ausgenommen Anlagenrisiko)
- Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz (USchadG)
Sonstiges
Auslandsschäden weltweit ohne zeitliche Begrenzung
Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen
Vorsorgeversicherung bis zur vollen Deckungssumme
Allgemeine Bedingungen
- Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden
- Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
- Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
- Künftige Verbesserungen der B01, B62 und B69 gelten automatisch
Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Übersicht nur eine Kurzbeschreibung der versicherbaren Leistungen bieten kann. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Fragen zu unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung beantwortet gerne auch Ihr
Fachmann vor Ort.