Gewerblich genutzte und vermietete Gebäude können z.B. durch einen Brand so stark beschädigt werden, dass eine Nutzung bis zur Beseitigung aller Schäden nicht mehr möglich ist. Auf den Eigentümer kommen dann nicht nur Kosten für die Beseitigung der Schäden zu, sondern auch der Mietausfall.
Was ist versichert?
Wir leisten bei Schäden in Folge einer der versicherten Gefahren Ersatz für den entgangenen Mietzins, sofern der Mieter berechtigt ist, die Mietzahlungen teilweise oder sogar ganz zu verweigern. Nutzt der Versicherungsnehmer die Räume selbst, so wird ihm der Nutzungsausfall ersetzt.
Welche Risiken sind versichert?
Wir leisten Entschädigung für
Mietverlust für die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und
sonstige Grundstücksbestandteile, die durch
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
- Leitungswasser oder Rohrbruch
- Sturm/Hagel
zerstört oder beschädigt werden. Das
gilt auch für Schäden durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen in Folge
eines dieser Ereignisse.
Achtung: Mietverlust kann nur zusammen mit der
Gebäudeversicherung für die gleichen Gefahren abgeschlossen werden.