Als Inhaber eines Betriebes tragen Sie ein sehr hohes Risiko. Sie haften aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in Ausübung Ihrer Tätigkeit. Selbst für ein Fehlverhalten eines Angestellten müssen Sie sich verantworten.
Wer benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für jeden Handels- oder Gewerbebetrieb, dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Angestellte haben oder alleine arbeiten. Denn dort wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler und damit diese Fehler nicht Ihre Existenz bedrohen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Unserem Betriebsartenverzeichnis können Sie entnehmen, welche Betriebe von der InterRisk versichert werden.
Wann leistet die Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet für Schadenereignisse, die
den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen
(Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen
(Sachschaden) oder aber Vermögensschäden zur Folge haben. Die sich
hieraus ergebenden Schadenersatzansprüche von Dritten werden von der
Betriebshaftpflichtversicherung im vereinbarten Umfang übernommen.
Mitversichert sind Auslandsschäden aus Anlass von Geschäftsreisen sowie
aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen. Eine Bauherrenhaftpflicht
für eigene Bauvorhaben ist ebenso inbegriffen, wie auch
Tätigkeitsschäden.
Unsere Konzepte L, XL und XXL sowie der beitragsfreie Einschluss der
Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Basisversicherung (für die meisten
Betriebsarten) sichern Ihnen das „Mehr“ an Schutz für Ihren Betrieb.
Was leistet die Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Risiken von Unternehmen ab,
die entstehen, wenn durch die betriebliche Tätigkeit schuldhaft
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei einem Dritten entstehen.
- Die InterRisk prüft für Sie bzw. für Ihren Betrieb die Frage, ob und
in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
- Die InterRisk übernimmt für Sie bzw. für Ihren Betrieb im Rahmen der
Deckungssumme die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der
gegen Sie erhobene Anspruch berechtigt ist.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Risiken von Unternehmen ab,
die entstehen, wenn durch die betriebliche Tätigkeit schuldhaft
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei einem Dritten entstehen.