Das Wohngebäude-Konzept XL bietet über den Basisschutz der VGB 2008 hinaus zusätzliche sinnvolle Leistungskomponenten an, wie z.B. den Ersatz bei Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag.
Für welche Zielgruppe ist diese Versicherung wichtig?
Den richtigen Schutz bietet das Wohngebäude-Konzept XL für alle Hausbesitzer und Mieter, die eine über den Basisschutz hinaus gehende Absicherung mit einem ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis wünschen.
Welche Leistungs-Highlights gibt es?
Nachfolgend ein Auszug aus den zahlreichen Leistungsverbesserungen des XL-Konzeptes gegenüber dem L-Konzept:
Im Rahmen der Feuerversicherung werden ersetzt:
- Schäden durch Rauch oder Ruß aus Anlagen am Versicherungsort
- Seng- und Schmorschäden
- Schäden durch Verpuffung und Überschalldruckwellen
- Anprall von Flugkörpern, Schienen-, Straßen- und Wasserfahrzeugen
- Böswillige Beschädigung (z.B. Graffiti) und Einbruchsversuch bis zu 3.000 €
- Schäden durch innere Unruhen
Für Bruchschäden innerhalb von Gebäuden gilt:
- Bruch an Wasserlösch-, Berieselungs- oder Regenwassernutzungsanlagen (nur Rohre)
- Bruch von Gasrohren
- Bruchschäden an Armaturen nicht nur bei Frost bis zu 250 €
- Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchsstelle bis zu 250 €
Für Bruchschäden außerhalb von Gebäuden gilt:
- Wasser-/Heizungsrohre, die nicht der Gebäudeversorgung dienen bis zu 10.000 €
- Wasser-/Heizungsrohre außerhalb des Grundstücks zur Gebäudeversorgung bis zu 10.000 €
- Bruch von Gasrohren
- Bruchschäden an unterirdischen Regenwasserableitungsrohren
Für Nässeschäden gilt:
- Wasseraustritt aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen
- Schäden durch den Austritt von wärmetragenden Flüssigkeiten aller Art
- Beseitigung von Rohrverstopfungen
- Kosten für Wasser- oder Gasverlust durch Rohrbruch bis zu 1.000 €
Bei Einschluss von Elementarschäden (Klausel 7279) gilt:
- Versichert sind Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Vulkanausbruch etc.
- Neben Schneedruck sind auch Dachlawinen mitversichert
- Keine pauschale Wartezeit
- Kein Elementarschaden-Selbstbehalt
Versicherte Sachen:
- Gemeinschaftswaschmaschinen und -trockner
- Brennstoffvorräte für Sammelheizungen
- Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (z.B. Vorräte an Fliesen)
- Mitversichert sind sonstige Grundstücksbestandteile soweit sie fest mit dem Grundstück verankert sind, wie z.B. Antennenanlagen, Bänke, Beleuchtungsanlagen, elektrische Leitungen, Freileitungen, Gartenhäuser und -kamine, Gewächshäuser, Grundstückseinfriedungen, Hof- und Gehwegsbefestigungen, Hundehütten und -zwinger, Markisen, Masten, Pavillons, Pergolen, Schuppen, Schutz- und Trennwände, Schwimmbäder, Überdachungen sowie Wäschespinnen
Versicherte Kosten:
- Fahrtkosten bei Urlaubsabbruch (ab 5.000 € Schadenhöhe) bis zu 3.000 €
- Mindest- und Höchstdauer der Urlaubsreise ( 4 Tage bis 6 Wochen)
- Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zu 500.000 €
- Entfernung, Abtransport und Entsorgung umgestürzter Bäume
- Wiederbepflanzungskosten bis zu 3.000 €
- Mitversichert sind Verkehrssicherungsmaßnahmen
- Hotelkosten bis 200 Tage
- Kosten für die Entseuchung von Erdreich bis zu 100.000 €
Mehrkosten:
Kein Abzug für aufgrund behördlicher Auflagen nicht wieder verwertbare Sachen
Mietausfall:
- Mietausfall bis 36 Monate
- Mitversicherung des gewerblichen Mietausfalls bis 36 Monate
Entschädigungsberechnung:
- Kostenübernahme für Sachverständigenverfahren bei Schäden ab 5.000 € bis zu 10.000 €
- Übernahme des Kundenanteils an Sachverständigenkosten in Höhe von 80 %
Obliegenheiten:
- Kunde darf Gefahrerhöhung auch ohne Zustimmung des Versicherers vornehmen
- Verzicht auf Kündigung mit sofortiger Wirkung wegen Gefahrerhöhung
- Anzeigepflicht nur für ausdrücklich geregelte Fälle
Sonstiges:
Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden bis zu 5.000 €
Allgemeine Bedingungen B01:
- Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden
- Künftige Verbesserungen der B01 und B37 gelten automatisch
- Leistungsgarantie gegenüber der GDV-Musterbedingungen
- Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Soweit keine Begrenzung angegeben
ist, werden versicherte Schäden immer in vollem Umfang ersetzt!
Bitte
beachten Sie, dass Ihnen diese Übersicht nur eine Kurzbeschreibung der
versicherbaren Leistungen bieten kann. Die rechtsverbindliche
Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus
den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten
Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Alle
Highlights der Bedingungen XL im Vergleich mit den Highlights der
Konzepte L und XXL finden Sie auf unserem
"Überblick
Wohngebäude L, XL und XXL"