Das Wohngebäude-Konzept L bietet finanziellen Basisschutz zu günstigen Konditionen.
Für welche Zielgruppe ist diese Versicherung wichtig?
Für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die nach einer kostengünstigen Alternative suchen, aber dennoch nicht auf guten Basisschutz verzichten wollen, eignet sich unser Wohngebäude-Konzept L.
Welche Erweiterungen gibt es?
Das Wohngebäude-Konzept L beinhaltet die Standardbedingungen des
Verbandes und schließt darüber hinaus weitere Leistungen ein.
Im Rahmen der Feuerversicherung werden ersetzt:
- Nutzwärmeschäden
- Überspannungsschäden durch Blitz
- Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgängerschäden)
Für Bruchschäden innerhalb von Gebäuden gilt
Bruch von innenliegenden Regenwasserableitungs- oder Lüftungsrohren
Für Bruchschäden außerhalb von Gebäuden gilt:
Bruchschäden an Rohren von Regenwassernutzungsanlagen
Für Nässeschäden gilt:
- Austritt von Regenwasser aus Regenwassernutzungsanlagen
- Austritt von Regenwasser aus innenliegenden Regenwasserableitungsrohren
- Wasseraustritt aus Schwimmbecken, Wasserbetten und Aquarien
Bei Einschluss von Elementarschäden (Klausel 7279) gilt:
- Versichert sind Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Vulkanausbruch etc.
- Neben Schneedruck sind auch Dachlawinen mitversichert
- Keine pauschale Wartezeit
- Kein Elementarschaden-Selbstbehalt
Versicherte Sachen:
- Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Anlagen der oberflächigen Geothermie
- Mitversichert Garagen und Carports
Versicherte Kosten:
- Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zu 50.000 €
- Versichert ist auch das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken
Mehrkosten:
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
- Mehrkosten durch Preissteigerung
Mietausfall:
- Mietausfall bis 12 Monate
- Mietausfall auch bei Mietbeginn nach Schadeneintritt
- Ortsüblicher Mietwert, auch bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung
Entschädigungsberechnung:
- 4 zulässige Methoden der Wohnflächenberechnung
- Kostenerstattung über die Versicherungssumme hinaus ohne Gesamtbegrenzung
Obliegenheiten:
- Kunde darf Gefahrerhöhung auch ohne Zustimmung des Versicherers vornehmen
- Verzicht auf Kündigung mit sofortiger Wirkung wegen Gefahrerhöhung
- Anzeigepflicht nur für ausdrücklich geregelte Fälle
Allgemeine Bedingungen B01:
- Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden
- Künftige Verbesserungen der B01 und B36 gelten automatisch
- Leistungsgarantie gegenüber der GDV-Musterbedingungen
- Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Soweit keine Begrenzung gegeben ist, werden versicherte Schäden immer in
vollem Umfang ersetzt!
Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese
Übersicht nur eine Kurzbeschreibung der versicherbaren Leistungen bieten
kann. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes
ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im
Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten
Versicherungsbedingungen.
Alle Highlights der Bedingungen XXL
im Vergleich mit den Highlights der Konzepte L und XL finden Sie auf
unserer
"Überblick
Wohngebäude L, XL und XXL"Fragen zu unseren
Gebäudeversicherungen beantwortet Ihnen gerne auch der
Fachmann
vor Ort.