Wer sein Haus nicht vollständig von einem Bauunternehmer fertigstellen lässt, sollte eine Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen.
Wer ist wann versichert?
Versichert sind alle nicht gewerblich auf der im Versicherungsschein
bezeichneten Baustelle tätigen Personen. Der Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die sich im unmittelbaren Zusammenhang mit
der Baumaßnahme auf der Baustelle ereignen.
Zu den Bauhelfern
zählen:
- Versicherungsnehmer
- Ehepartner
- Familienangehörige
- alle Personen, die in Nachbarschaftshilfe tätig sind (Bekannte, Freunde, Verwandte)
Voraussetzung
Gleichzeitiger Abschluss der Bauherrenhaftpflicht- sowie der
anschließenden Wohngebäudeversicherung.