Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert man sich gegen die finanziellen Folgen einer Erwerbsminderung ab. Sie stellt eine kostengünstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar.
Für wen ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung geeignet?
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eignet sich für Personen, die sich auf eine sehr kostengünstige Basisversorgung beschränken möchten oder für die der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kommt.
Solche Gründe können z. B. sein:
- Erhöhte Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung, weil der ausgeübte Beruf in eine hohe Beitragsklasse eingruppiert ist oder Versicherungsschutz nur zu erschwerten Bedingungen – etwa gesonderten Berufszuschlägen – gewährt werden kann.
- Versicherungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit wird nicht angeboten, weil der ausgeübte Beruf mit einem hohen Risiko oder besonderen Gefahren verbunden ist. Dies gilt z. B. für Piloten und fliegendes Personal der zivilen oder der militärischen Luftfahrt sowie für Soldaten, die für Kampfeinsätze ausgebildet wurden.
- Für die ausgeübte Tätigkeit wird grundsätzlich kein Versicherungsschutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit angeboten. Dies trifft z. B. auf künstlerisch und gestalterisch tätige Personen wie Musiker, Maler, Designer oder Schauspieler zu.
Leistungsvoraussetzungen der InterRisk
Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird gezahlt,
- wenn nicht mehr als 2 Stunden pro Tag irgendeine Arbeit auf dem Arbeitsmarkt verrichtet werden kann oder
- bei Pflegebedüftigkeit (ab
Pflegestufe I)
Das spricht für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung der InterRisk
Kurzer Prognosezeitraum
Ist unklar, ob eine Erwerbsunfähigkeit von Dauer ist, gilt sie nach 6 Monaten ununterbrochener Erwerbsunfähigkeit als eingetreten.
Anerkennung ab Beginn
Die Leistung wird bei Feststellung der Erwerbsunfähigkeit rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem sie eingetreten ist.
Risikogerechte Beiträge
Die Aufteilung in 3 Berufsgruppen sorgt für berufsgruppenspezifische, risikogerechte Beiträge.
Kostenlose Umtauschoption
Die InterRisk bietet innerhalb der ersten 2 Jahre nach Abschluss der Erwerbsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit, diese in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umzutauschen – ohne eine erneute Gesundheitsprüfung! Die Wartezeit für Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beträgt dann 6 Monate. Innerhalb dieser Zeit bleibt der Versicherungsschutz aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bestehen. Voraussetzung für den Umtausch ist, dass uneingeschränkt ein Beruf ausgeübt wird, für den wir eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten.
Fragen zu unserer Erwerbsunfähigkeitsversicherung beantwortet Ihnen gerne auch
der
Fachmann vor Ort.